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Aus der CSU-Fraktion

15.10.2019 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Für bezahlbare Bildung: CSU-Fraktion gegen Umsatzsteuer auf Erwachsenenbildung

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich dafür ein, dass Kurse der Erwachsenenbildung auch ab dem 1. Januar 2020 von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Ab diesem Stichtag drohen aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht auf viele Kurse von Volkshochschulen und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung 19 Prozent Umsatzsteuer. Morgen wird sich der Haushaltsausschuss mit der Fortführung der Umsatzsteuerbefreiung befassen.

„Bildung darf keine Frage des Geldes sein: Die Erwachsenenbildung in Bayern muss weiter von der Umsatzsteuer befreit bleiben!“, sagt Dr. Ute Eiling-Hütig, Berichterstatterin der CSU-Fraktion zum Thema Erwachsenenbildung. „Schließlich wollen wir mit den Kursen, die beispielsweise von unseren Volkshochschulen, dem Bauernverband oder kirchlichen Trägern angeboten werden, möglichst viele Menschen in Bayern erreichen, unabhängig vom Geldbeutel. Ein Steueraufschlag von 19 Prozent wäre da das Falscheste, das wir tun könnten. Um weitere Bevölkerungsschichten für Bildungsangebote zu gewinnen, haben wir das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz vor gut einem Jahr sogar völlig neu aufgesetzt. Dabei haben wir den Bereich der Erwachsenenbildung ganz bewusst um wirtschaftliche und religiöse Bereiche ergänzt. Berufliche Bildung und allgemeine Erwachsenenbildung lassen sich schließlich inhaltlich kaum trennen, gerade wenn man von lebenslangem Lernen spricht.“

Nach der rechtlichen Neuaufstellung wurden die Mittel für die Erwachsenenbildung in diesem Jahr zudem nochmals kräftig aufgestockt. Die Förderung steigt damit von gut 26 Millionen Euro im Jahr 2018 auf über 33 Millionen im Jahr 2020.

„Diese Verbesserungen wollen wir sicher nicht mit einem Steueraufschlag konterkarieren. Wir unterstützen Finanzminister Albert Füracker bei seinem Bemühen, über den Bundesrat eine Klarstellung seitens der Bundesregierung zu erwirken, dass die Erwachsenenbildung auch mit der gesetzlichen Neuregelung – unabhängig von ihrer beruflichen Verwertbarkeit – umsatzsteuerfrei bleibt“, ergänzt Prof. Gerhard Waschler, bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion. „Gerade für die vielfach ehrenamtlich geführten Einrichtungen auf dem Land wäre es ein bürokratischer Wahnsinn, bei jeder Veranstaltung zwischen beruflichen und nichtberuflichen Inhalten zu unterscheiden.“