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Aus der CSU-Fraktion

25.04.2023 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Förderschulen: CSU-Fraktion schafft Perspektive für den Beruf des Heilpädagogischen Förderlehrers

Bessere Perspektive und bessere Bezahlung: mit einer völlig neuen Weiterbildungsmaßnahme sorgt die CSU-Fraktion dafür, dass der Beruf der Heilpädagogischen Unterrichtshilfe sowie des Heilpädagogischen Förderlehrers attraktiver wird. Konkret wird eine Qualifizierungsmaßnahme zum Fachlehrer Sonderpädagogik an Förderschulen mit der klaren Perspektive auf Verbeamtung und Besserbezahlung eingeführt. Damit wird auf Initiative der CSU-Fraktion eine entsprechende Petition an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes aufgegriffen. Die Weiterbildungsmaßnahme startet bereits ab dem nächsten Schuljahr. Mit Beginn der einjährigen Qualifizierung erfolgt eine Verbeamtung auf Widerruf und nach erfolgreichem Staatsexamen die Besoldung nach A 10 im anschließenden Praxis-Dienstjahr. Hinzu kommt noch die spätere Aufstiegsmöglichkeit nach A 11.

Dazu Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, der das Thema aufgegriffen hat:

„Mit der Einführung der neuen Berufsgruppe schlagen wir ein neues Kapitel auf. Denn wir bieten eine echte Perspektive für eine bessere Bezahlung außerhalb der Grenzen des Tarifrechts. Wir schaffen damit eine neue Option hin zu einer Verbeamtung und sorgen damit für eine echte Aufwertung. Ich hoffe, dass diese kreative und pragmatische Lösung als Erfolg der Petition auch entsprechend anerkannt wird.“ 

Dazu Prof. Dr. Gerhard Waschler, bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:

„Wir freuen uns sehr, dass in zahlreichen Gesprächen mit dem fachlich zuständigen Kultusministerium diese sehr gute Lösung gefunden wurde: Die Qualifizierungsmaßnahme bedeutet einen qualitativen Mehrwert in der Lehrerbildung und ermöglicht für diese engagierten und wertvollen Kräfte neben einer besseren Bezahlung auch noch attraktivere weil eigenständigere Einsatzmöglichkeiten an den Förderschulen. Die neuen Fachlehrer gelten damit per Gesetz als echte Lehrkräfte und zählen nicht mehr zum weiteren pädagogischen Personal.“