„Die CSU will auch künftig die bayerischen Kommunen bei der Instandsetzung von teils jahrzehntealten Trink- und Abwasseranlagen unterstützen. Deshalb wurde auf unsere Initiative im Landtag ein Dringlichkeitsantrag verabschiedet, um die Härtefallförderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben um vier Jahre zu verlängern und gleichzeitig zu optimieren“, gibt Staatsministerin Michaela Kaniber bekannt.
Förderung von Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern
Dabei werden die Auszahlungen der Zuwendungen haushaltsabhängig auf 1 Million Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt. Insgesamt können bis zu 3 Millionen Euro für Projekte bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen beantragt werden, erläuterte die Staatsministerin: „Die Härtefallschwellen für die Förderung bleiben unverändert, jedoch werden künftig nur Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner unterstützt, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich in ländlichen und in strukturschwachen Gebieten zu verteilen“.
Um die Bürgerinnen und Bürger vor unzumutbaren Kosten bei der Sanierung bestehender Leitungssysteme zu schützen, fördert der Freistaat die dafür zuständigen Gemeinden seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen. Durch die Härtefallförderung konnten bislang fast 15 Prozent der bayerischen Kommunen und Verbände bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen gefördert und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen unterstützt werden.
Michaela Kaniber: Kommunen sollen Planungssicherheit haben
„Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Förderrichtlinie wird nun auf Initiative der Regierungsfraktionen um mindestens weitere vier Jahre fortgeführt und ausgebaut. Wir wollen, dass der Erlass von neuen Förderbescheiden zügig fortgesetzt werden kann. Nur so können wir unseren Gemeinden die nötige Planungssicherheit für die Instandsetzung von Leitungen und Abwasserkanälen geben und die Bürger von hohen Kostenbeteiligungen entlasten“, betonte Michaela Kaniber.